Allgemeine Geschäftsbedingungen | smart media world  

der ems European Media Sourcing GmbH 
Stand: Februar 2026 

 

1 Geltungsbereich

(1)  Die ems European Media Sourcing GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „EMS“ genannt) betreibt mit smart media world eine digitale Plattform (nachfolgend „Plattform“), über die Werbetreibende (nachfolgend „Nutzer“ oder „Kunde“) Werbemaßnahmen planen, buchen und auswerten können. 

(2)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von ems im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sowie für alle über die Plattform angebahnten oder geschlossenen Buchungen von Werbemaßnahmen. 

(3)  Die Plattform richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäfts- bzw. rechtsfähig sind, insbesondere filialisierte Handelsunternehmen. 

(4)  Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn der Anbieter im Einzelfall nicht widerspricht, es sei denn, ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

 

2 Registrierung über die Plattform, Zugang von Erklärungen, Rechte-Einräumung

(1)  Nutzungs- und buchungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. 

(2)  Die Plattform ist nicht öffentlich zugänglich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über eine Freischaltung durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen. 

(3)  Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung sowie bei der nachfolgenden Nutzung der Plattform richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. 

(4)  Gibt ein Nutzer an, als Agentur oder sonstiger Intermediär zu handeln, ist der Anbieter berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. Gewerberegisterauszug, Vollmacht) zu verlangen.  

(5)  Im Rahmen der Registrierung wird ein individuelles Nutzerkonto angelegt. Das Nutzerkonto ist personalisiert. Der Nutzer hat Zugangsdaten (z. B. Nutzerkennung und Passwort) zu wählen und die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung etwaiger Zahlungen erforderlichen Angaben zu machen. 

(6)  Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Angebote, Annahmen, Hinweise auf AGB-Änderungen, Rechnungen) per E-Mail oder über die Plattform (z. B. Nachrichtenfunktion im Nutzerkonto) zugehen können. Diese gelten als zugegangen, sobald sie unter normalen Umständen in seinem E-Mail-Postfach oder im Postfach seines Nutzerkontos abrufbar sind.  

 

3 Allgemeine Pflichtendes Nutzers bei Nutzung der Plattform 

(1)  Der registrierte Nutzer ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Nutzerkonto erfolgen. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. 

(2)  Nutzer haben ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der vom Anbieter eingesetzten Systeme nicht beeinträchtigt werden. EMS ist berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen (z. B. temporäre oder dauerhafte Zugangssperren) zur Sicherstellung der Systemintegrität zu ergreifen. 

(3)  EMS ist berechtigt, den Zugang von Nutzern zur Plattform sowie deren Nutzerkonto dauerhaft zu sperren und den Nutzungsvertrag sowie laufende Buchungen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Nutzer die Plattform für andere als die vorgesehenen Zwecke nutzen oder die vorgesehenen Prozesse umgehen (z. B. zur direkten Umgehung von EMS und Abschluss von Verträgen mit Medienpartnern unter Ausschluss des Anbieters). 

 

4 Vertragsgegenstand, Rechtsbeziehungen und Leistungen

(1)  Über die Plattform können Kunden Werbemaßnahmen in verschiedenen Mediengattungen (z. B. Print, Out-of-Home, Digital, Audio, Online, DOOH) planen und buchen. Der Anbieter beschafft die hierfür erforderlichen Werbeflächen bzw. Werbeschaltungen in der Regel über Dritte (nachfolgend „Vermarkter“ oder „Medienpartner“). 

 

(2)  EMS wird – je nach Kanal, Vermarkter-Setup oder nach individueller Vereinbarung vermittelnd tätig. 

Die jeweils maßgebliche Vertragskonstellation ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. 

(3)  Soweit der Anbieter Werbeflächen im eigenen Namen bei Vermarktern beschafft, erfolgt dies regelmäßig im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) zugunsten des Kunden. Der Kunde erwirbt hierdurch eigene Ansprüche gegenüber dem Vermarkter auf Schaltung der Werbung und Bereitstellung der Werbeträger. EMS schuldet in diesem Fall gegenüber dem Kunden vorrangig den Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Vermarkter. 

(4)  Zusätzlich zu der Plattformnutzung können Honorarleistungen vereinbart werden, etwa: 

  • Mediastrategie 
  • Mediaplanung 
  • Mediaeinkauf  
  • Mediaabwicklung 
  • Beratung, Analyse- und Optimierungsleistungen 
    Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen (z. B. Rahmenvertrag, Angebot). 
  • Onboarding /Setup 
  • Kreation 
  • Geo Intelligence 

(5)  Der Anbieter ist berechtigt, für die Erbringung von Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall EMS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 

 

5 Buchungsprozess & Vertragsabschluss

(1)  Der Kunde kann über die Plattform (z. B. Warenkorb, Anfragemodul) eine verbindliche Buchungsanfrage für Werbemaßnahmen stellen („Buchung“). 

(2)  Die Buchung ist gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung und/oder Schaltung der Werbung gemäß den in der Plattform bzw. im Angebot dargestellten Konditionen. 

(3)  Eine Buchung des Kunden ist grundsätzlich bindend und nicht widerruflich. Sie hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Gültigkeit von zehn Werktagen ab Abgabe der Buchung. Werktage im Sinne dieser AGB sind alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Bundesrepublik Deutschland. 

(4)  Nach Eingang einer Buchung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail oder Systemnachricht). Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. 

(5)  Der Vertrag kommt erst zustande durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung durch den Anbieter. 

(6)  Der Anbieter behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei rechtlichen Bedenken, Verstoß gegen Vermarkteranforderungen, technischen Problemen oder unzureichenden Kontingenten.  

(7)  Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Buchungseingang weder eine ausdrückliche Bestätigung noch eine Ablehnung, verfällt die Buchung, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.  

 

6 Leistungendes Anbieters 

(1)  Nach Abschluss einer konkreten Buchung ist EMS verpflichtet, die jeweils vereinbarte Werbeleistung gemäß Buchungsbestätigung bzw. individuellem Angebot zu schalten (z. B. Schaltung von Werbung, Bereitstellung von Werbeflächen, Auslieferung einer digitalen Kampagne). Als Gegenleistung schuldet der Kunde das in der Buchung vereinbarte Entgelt.  

(2)  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht EMS gegenüber Kunden keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die zu beschaffenden Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber, in welcher Höhe ein Vermarkter für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Kunde entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeträgern die Werbung gebucht werden soll. Ein Ausschluss von Konkurrenzunternehmen bei Vergabe der Werbeflächen wird nicht zugesagt. 

(3)  Für einzelne Mediengattungen (z. B. Out-of-Home) können ergänzende besondere Bedingungen gelten. Diese werden dem Kunden mitgeteilt bzw. sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung oder in separaten Anlagen geregelt. 

(4) Bei digitalen Werbemaßnahmen kann es aufgrund von Zielgruppeneinstellungen, geografischen Einschränkungen, technischen Rahmenbedingungen oder begrenzter Verfügbarkeit von Werbeinventar dazu kommen, dass eine gebuchte Kampagne innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitraums nicht vollständig im vorgesehenen Budgetumfang ausgeliefert wird („Unterlieferung“). Grundsätzlich wird in diesem Fall die Laufzeit der Kampagne entsprechend verlängert, bis das vereinbarte Budget vollständig ausgeschöpft ist, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein Anspruch auf Gutschrift, Hinterlegung auf einem Guthabenkonto oder Auszahlung eines etwaigen Restbudgets besteht nicht, es sei denn, die vollständige Auslieferung ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen endgültig unmöglich. 

 

6a Besondere Bedingungen für digitale Werbemaßnahmen 

(1)  Soweit Werbemaßnahmen über digitale Kanäle (z.B. Online, DOOH, Audio-Streaming, Programmatic Advertising) durchgeführt werden, erfolgt die Auslieferung der Kampagne auf Basis der im Buchungsprozess festgelegten Parameter (z.B. Zielgebiet, Zielgruppe, Laufzeit, Budget, Werbeformate). 

(2)  Maßgeblich für die Bewertung und Abrechnung der Kampagne sind die von EMS bereitgestellten Auslieferungs- und Reportingsysteme. Abweichende Messungen des Kunden oder dritter Dienstleister (z.B. externe Trackingtools) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich separat schriftlich vereinbart wurde. 

(3)  Technisch bedingte Abweichungen bei Reichweiten, Impressionen, Ausspielungsvolumina oder Zielgruppenerreichung sind im Rahmen branchenüblicher Toleranzen zulässig und begründen keine Mängelansprüche, sofern keine ausdrückliche Garantie übernommen wurde.  

(4)  Der Kunde ist selbst verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit etwaiger von ihm eingesetzter Tracking-, Analyse- oder Zielseitentechnologien. EMS schuldet keine Prüfung der Datenschutzkonformität.  

(5)  Ergänzend gilt §6 Abs. 4 dieser AGB hinsichtlich einer möglichen Unterlieferung und der Behandlung nicht ausgeschöpfter Budgets.  

 

7 Werbemittel und Inhalte 

(1)  Zusätzlich beauftragte Kreations- und Produktionsleistungen (z. B. Motivgestaltung, Layout, Spotproduktion) werden von EMS oder beauftragten Dritten erbracht. Etwaige Rechte an den Arbeitsergebnissen richten sich nach der individuellen Vereinbarung.  

(2)  Die Parteien können vereinbaren, dass durch EMS zusätzlich zu den in oben genannten Ziffern beschriebenen Leistungen auch Honorarleistungen erbracht werden. Zu derartigen Leistungen gehört insbesondere Mediaplanung, Mediastrategie, Mediaeinkauf, Mediaabwicklung. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. 

(3)  Der Kunde ist verpflichtet, die zu bewerbende Inhalte bzw. Motive („Werbemittel“) rechtzeitig, vollständig und in den mitgeteilten Formaten zur Verfügung zu stellen – spätestens zum mitgeteilten Unterlagenschluss 

(4)  Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung (z. B. verspätete oder fehlerhafte Anlieferung) kann es zur Ablehnung der Werbemittel durch den Vermarkter und damit zum Ausfall von Werbeschaltungen kommen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 

(5)  EMS beschafft primär die Werbeflächen bzw. -leistungen und ist nicht für die Inhalte der vom Kunden bereitgestellten Werbemittel oder der Umgebung des Werbeträgers verantwortlich. Der Anbieter macht sich die Inhalte nicht zu eigen. 

(6)  EMS ist nicht verpflichtet, die Werbemittel inhaltlich oder rechtlich zu prüfen, ist hierzu jedoch berechtigt und kann Werbemittel nach eigenem Ermessen ablehnen oder deren Schaltung stoppen. 

(7)  Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbemittel einzusetzen, die: 

  • den werblichen Charakter nicht klar erkennen lassen, sofern eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist, 
  • gegen die Grundsätze der kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberats verstoßen, 
  • gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen, 
  • gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte enthalten, 
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten, 
  • Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen oder 
  • sonst gegen geltendes Recht verstoßen. 

(8)  Bei Verstößen gegen diese Vorgaben ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Buchungen zu stornieren und bereits entstandene Aufwendungen sowie Schäden geltend zu machen. 

 

8 Verantwortlichkeit des Kunden, Haftungsfreistellung

(1)  Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm verwendeten Werbemittel (technisch und inhaltlich) sowie für deren fristgerechte, den Anforderungen entsprechende Anlieferung. 

 

(2)  Der Kunde sichert zu, dass die Werbemittel und die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im jeweiligen Verbreitungsgebiet und in der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und er über sämtlichen erforderlichen Rechten (insbesondere Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte) frei verfügen kann. 

(3)  Werden gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Durchführung von Kampagnen Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen geltend gemacht („Drittansprüche“), die auf die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Werbemittel zurückzuführen sind, werden sich EMS und der Kunde hierüber unverzüglich informieren und die Abwehr in enger Abstimmung koordinieren. 

(4)  Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Kosten und Schäden (einschließlich der gesetzlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung) freizustellen, die aus Drittansprüchen resultieren, soweit diese auf ein Verschulden oder eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.  

 

9 Abweichungen,Beanstandungen, Verjährung 

(1)  Der Kunde erkennt an, dass bei bestimmten Mediengattungen (insbesondere Out-of-Home / Plakat, etc.) produktimmanente Abweichungen (z. B. Druckqualität, Farbwiedergabe, Witterungseinflüsse, Klebekantentoleranzen) auftreten können und nicht vollständig vermeidbar sind. Derartige unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelansprüchen. 

(2)  Der Kunde ist verpflichtet, die Ausführung der gebuchten Leistung unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Beginn der Schaltung zu prüfen (z. B. Kontrolle von Standorten oder Screens, Sichtung von Screenshots, nach Erhalt der Reportings). Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unter Angabe der konkreten Buchung, des Zeitpunkts und geeigneter Nachweise (z. B. Fotos, Screenshots) unverzüglich anzuzeigen.  

(3)  Entspricht die Ausführung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche Abweichung vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, vorbehaltlich der in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen. 

(4)  Soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen entgegenstehen, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen oder Mängeln in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens – für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

 

10 Nutzung externer Tools, Datenübermittlung und Rechteeinräumung

(1)  Für einige Werbekanäle erfolgt die Buchung über externe Systeme, die über Single Sign-On (SSO) in smart media world eingebunden sind. 

(2)  Im Rahmen des SSO werden nur die Daten übermittelt, die für die Nutzung des jeweiligen externen Tools erforderlich sind (z. B. Benutzer-ID, Rollen, Filialdaten, Zielgebiete). 

(3)  Der Kunde räumt EMS Vermarktern und ggf. technischen Dienstleistern mit Bereitstellung der Werbemittel das nicht-ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbemittel für die vereinbarte Dauer in der vereinbarten Form (einschließlich technischer Anpassungen) zu nutzen und zu vervielfältigen, soweit dies zur Durchführung der Kampagne erforderlich ist. 

 

11 Nutzungsrechte an der Plattform 

(1)  Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränktes Recht, die Plattform im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Funktionen zu nutzen. 

(2)  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile hiervon Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzugeben, zu vermieten oder sonst zugänglich zu machen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

(3)  Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform technisch zu analysieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die der Gewinnung des Quellcodes, der Systemstruktur oder der Funktionsweise der Plattform dienen. 

(4)  Ebenfalls untersagt sind automatisierte Abfragen, das Auslesen von Daten mittels Bots, Scraping-Technologien oder vergleichbaren Verfahren sowie jede Nutzung, die die Integrität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen kann. 

(5)  EMS ist berechtigt, bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. 

 

 

12 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit dem Ziel einer hohen Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. 

(2) Wartungsarbeiten, Updates, Weiterentwicklungen oder außerhalb des Einflussbereiches von EMS liegende Störungen (z. B. Ausfälle von Telekommunikationsnetzen) können die Nutzung zeitweise einschränken. 

(3) Soweit die reine Nutzung der Plattform für den Kunden kostenfrei ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. 

 

13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Kunde kann den Nutzungsvertrag (Plattformzugang) jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem er die Löschung seines Nutzerkontos über einen zuständigen Consultant beantragt oder eine schriftliche Kündigung gegenüber dem Anbieter erklärt. Bereits abgeschlossene Buchungen und daraus resultierende Verpflichtungen bleiben von der Beendigung des Nutzungsvertrages unberührt.  

(2) Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) EMS ist berechtigt, den Nutzungsvertrag und/oder einzelne Buchungsverträge außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug, rechtswidrige Inhalte, missbräuchliche Nutzung) und trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft oder eine Abmahnung erkennbar aussichtslos ist. 

(4) Die Laufzeit von einzelnen Buchungsverträgen ergibt sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Buchungsbestätigung. Bereits abgeschlossene Buchungen bleiben von der Beendigung des Nutzungsvertrages grundsätzlich unberührt. 

(5) Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Entgelte bleibt von einer Kündigung unberührt. 

(6) Nach Vertragsbeendigung wird das Nutzerkonto deaktiviert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Abrechnungsdaten bleiben hiervon unberührt und werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.  

 

 

14 Bonitätsprüfung und Datenerhebung

(1) EMS ist berechtigt, geschäftsrelevante Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, insbesondere zu speichern, soweit dies für die Vertragsanbahnung und -durchführung erforderlich ist. 

(2) Zur Beurteilung der Bonität des Kunden kann EMS Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditinstituten einholen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. 

(3) Für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweist EMS auf die gesonderte Datenschutzerklärung 

 

15 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Stornierung und Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Anbieter ist zur Abtretung von Forderungen berechtigt. 

(2) Die vertraglich vereinbarten Entgelte sind grundsätzlich im Voraus zu zahlen und spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Kampagnenstart fällig, sofern in der Rechnung oder Buchungsbestätigung kein abweichender Zeitpunkt genannt ist. Der Anbieter erbringt die gebuchten Leistungen regelmäßig erst nach vollständigem Zahlungseingang. 

(3) Dem Kunden stehen die jeweils im Buchungsprozess genannten Zahlungsmethoden zur Verfügung. EMS ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen oder mit einem angemessenen Serviceaufschlag zu versehen. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Angabe von Zahlungsdaten richtige und vollständige Angaben zu machen und ausreichende Deckung sicherzustellen. 

(6) Der Kunde kann Buchungen nur stornieren, wenn dies im Einzelfall vereinbart oder in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich vorgesehen ist. Die zulässigen Stornierungsfristen können dabei je nach gebuchtem Medienkanal, Vermarkter oder Werbeformat unterschiedlich ausgestaltet sein und ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung. Erfolgt eine Stornierung innerhalb der dort genannten zulässigen Stornierungsfrist, kann der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

(7) Zahlt der Kunde fällige Beträge nicht rechtzeitig, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Buchung zu kündigen. In diesem Fall kann EMS ebenfalls eine pauschale Entschädigung von 15 % des Nettoauftragswertes verlangen, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren Schadens. 

(8) Honorarleistungen (z. B. Beratung, Strategie, Planung), die EMS bereits erbracht hat, sind unabhängig davon zu vergüten, ob der Kunde auf dieser Grundlage letztlich Kampagnen bucht oder nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  

(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

 

16 Haftungdes Anbieters 

  1. EMS haftet unbeschränkt: 
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, 
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für: 

  • Ausfälle, Fehler oder Einschränkungen externer Tools, 
  • Leistungsstörungen oder Verzögerungen, die auf Vermarkter oder andere Dritte zurückzuführen sind, 
  • fehlerhafte oder unvollständige Werbemittel des Kunden, 
  • fehlenden wirtschaftlichen Erfolg von Kampagnen oder verfehlte Marketingziele, 
  • entgangenen Gewinn. 

(4) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen und Servern) entbinden die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. 

 

17 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von EMS. 

(2) Bei der Nutzung von SSO-Schnittstellen und externen Tools werden nur die Daten übermittelt, die für deren Nutzung notwendig sind.  

(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hinsichtlich seiner eigenen Systeme, Zielseiten, Tracking- und Analyse-Tools. 

 

18 Änderungen der Plattform & der AGB

(1) EMS ist berechtigt, die Plattform technisch und funktional weiterzuentwickeln sowie Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (Plattformhinweis oder E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Hierauf weist der Anbieter den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung hin.  

 

19 Vertraulichkeit 

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Geschäfts- und Vertragsinhalte. 

(2) Dies gilt insbesondere für Konditionen, Preise, Reportings und Vermarkterbeziehungen. 

 

20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Kissingen. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

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Am Pfaffenpfad 28
97720 Nüdlingen

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